SCHADENSGUTACHTEN


Schadensgutachtenerstellung bei Eintritt von Mängeln oder im Schadensfall u.a. mit folgenden Leistungsschritten:

Feststellungen:
Ermittlung und Dokumentation der festgestellten Zustände bezüglich des Schadens/Mangels anhand von Ortsbesichtigungen
unter Einsatz der erforderlichen Messinstrumente sowie Veranlassung von evtl. erforderlichen Bauteilöffnungen, Laboruntersuchungen
und Einschaltung von weiteren Sonderfachleuten. Dokumentation schriftlicher, fotografischer und zeichnerischer Art.

Bewertung der festgestellten Zustände:
Soll-Ist-Vergleich auf Grundlage der betreffenden Vorschriften, Vertragsgrundlagen, allgemein anerkannten Regeln der Technik, Normen, Richtlinien und Fachliteratur.

Schlussfolgerungen über die technischen Schadensursachen:
Erläuterung und Beurteilung der technischen Zusammenhänge und der Ursachen des Schadens/Mangels incl. aller erforderlichen Berechnungen, Skizzen, Diagramme etc. mit konkreter Beantwortung aller Gutachtensfragen.

Schlussfolgerungen zur Verantwortlichkeit:
Quotierung der Verantwortlichkeit nach ARGE Aurnhammer mit baufachlicher Bewertung von Sorgfaltspflichtverstößen (Bewertungsfaktor), Ursachengewichtung und prozentualer Beteiligung.

Angaben zur Nachbesserung/Minderung:
Vorschläge/Empfehlungen zur Beseitigung des Schadens/Mangels.

Angaben zu den Kosten:
Ermittlung von Minderwerten anhand der Minderwertermittlung nach Oswald, Zielbaummethode nach Aurnhammer oder Grenzwertmethode je nach Ausgangssituation. Hier Beurteilung der Bedeutung des Merkmals für die Gebrauchstauglichkeit und des Gewichts des optischen Erscheinungsbilds.
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